Tag-Archiv für 'HOAI'

Mein Haus, mein Auto…

Quelle: Praktiker

Die Frühlings-Edition von massa haus und Bild.de macht`s jetzt zum Dumping-Preis von 66.999 Euro (inklusive Architektenleistung!) für (fast) jedermann möglich. Fehlt nur noch, dass man sich Familie (passend eingekleidet mit dem Volks-T-Shirt) und Hund gleich auf seinem Volks.Notebook mitbestellen kann…und dazu dudelt noch Volksmusik bei der sommerlichen Grillparty im Garten aus dem Volksempfänger. Schöne neue alte Welt.

Doch was bedeutet das jetzt für die Architekten. Muss ich als Architekt meinem Bauherrn beim nächsten Auftrag für ein Einfamilienhaus mein Auto schenken, um im Geschäft zu bleiben? Ist diese Option schon bei der Neufassung der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) berücksichtigt? Fragen über Fragen…

HOAI-Neufassung

Hier eine Info vom BDA:
Sehr geehrte ArchitektInnen und IngenieurInnen,
die Novellierung der HOAI befindet sich auf der Zielgeraden. Aus aktuellem Anlass hat sich der Honorargutachter Herr Seifert bereit erklärt, im Treffpunk Architektur zum Thema zu referieren.
Herr Rechtsanwalt Dr. Götte wird die Neufassung der HOAI in rechtlicher Hinsicht beleuchten. Die Novellierung betrifft unmittelbar die wirtschaftlichen Grundlagen unseres Berufsstandes.
Referent: Honorargutachter Herr Seifert
Coreferent: Rechtsanwalt Herr Dr. Götte
Veranstaltungsort: Treffpunkt Architektur Herrnstrasse 3, 97070 Würzburg
Datum: Donnerstag, 2.4.2009 um 19.00 Uhr.

Chancen und Risiken der Neufassung der HOAI
Am 23. März wurde der Fachöffentlichkeit ein neuer Referentenentwurf für eine Neufassung der HOAI vorgestellt. Bis zum 9. April wird den Kammern und Verbänden die Möglichkeit einer Stellungnahme eingeräumt. Die Politik ist fest entschlossen, die Neufassung der HOAI noch in dieser Legislaturperiode zu beschließen.
Welche Neuregelungen ergeben sich aus diesem Referentenentwurf? Neben der erwarteten Tafelerhöhung gibt es zahlreiche Neuregelungen. Verschiedenen Vorschriften fallen weg. Eine solche HOAI bietet Chancen, allerdings auch erhebliche Risiken.

Bauabwicklung im Wandel der Zeit!!

Nachstehend der Grund warum es seit Jahren nicht mehr ums Bauen an sich geht und die Bauabwicklung immer komplizierter wird.

Ein Bauherr äußert den Wunsch, ein Hausnummernschild an einen Holzpfahl zu nageln.

1960:
Ein Bauarbeiter nagelt das Schild an, bedankt sich für eine dafür erhaltene Flasche Bier und geht.
Dauer: 20 Sekunden.

1970:
Bauarbeiter geht zu Polier. Der gestattet das Einschlagen des Nagels und nimmt wohlwollend die Flasche Bier und eine Leberkässemmel in Empfang.
Dauer: 20 Minuten

1980:
Bauarbeiter geht zu Polier; der zum Bauleiter. Dieser bespricht die Problematik mit dem Bauherrn bei einem Mittagessen, das der Bauherr bezahlt.
Dafür verrechnet er dem Bauherrn nur eine Regiestunde sowie eine Schachtel Nägel.
Dauer 2 Stunden.

1990:
Bauleiter holt (nach dem Mittagessen) drei Offerte bei Subunternehmern ein.

Vergibt den Auftrag an den Billigstbieter, schlägt 3% Generalunternehmerzuschlag auf und legt dem Bauherrn eine Rechnung + 20% Ust.
Dauer 2 Wochen

2000:
Bauleiter informiert Firmenchef. Dieser holt fünf Angebote bei Einmanngesellschaften ein. Den Zuschlag bekommt der Billigste, verrechnet wird der Teuerste plus 7% Generalunternehmerzuschlag.
Dauer 2 Monate

2008:
Gleiche Prozedur wie 2000, jedoch zusätzlich:

Behördenbescheid, in dem ein statischer Nachweis verlangt wird sowie die Zustimmung des Architekturbeirates. Parallel dazu läuft eine Umweltvertäglichkeitsprüfung an.
Der Arbeitsvorgang wird in den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan der Baustelle eingearbeitet. Sicherheitsfachkräfte werden tätig. Der Hammer wird CE- zertifiziert, der Nagel aus einer Liste EU- zugelassener Befestigungsmittel ausgewählt.
Der Arbeiter wird akademisch unterwiesen, wie der Nagel einzubringen ist. Er muss jedoch vorher noch zum Arbeitsmediziner, der seine geistige und körperliche Eignung für die Tätigkeit »Nagel einschlagen« attestiert. Wenn alles gut geht, die Umweltverträglichkeitsprüfung positiv ausgeht und die Bedenken des Architekturbeirates abgeschmettert werden können, darf der Nagel eingeschlagen werden. Ein Ziviltechniker beobachtet mit Argusaugen den ordnungsgemäßen Vorgang und siegelt das Abnahmeprotokoll.
Nagelstatik und Abnahmeprotokoll fließen in die »Unterlage für spätere Arbeiten« ein. Der Generalunternehmerzuschlag wird auf 30% nachjustiert.
Dauer 2 Jahre.

Gefunden bei ArchiCad Forum

lp10-treffen im april

Aufgrund der aktuellen Situation bezüglich der geplanten Novellierung der HOAI werden wir unser LP10-Treffen am 3. April außerplanmäßig im Treffpunkt Architektur abhalten. Dort findet um 19.30 Uhr eine Informationsveranstaltung des BDB und des BDA statt, bei dem Erscheinen Pflicht ist! Im Anschluß daran können wir noch unsere Veranstaltung am 10. April abstimmen.